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Konzessionserlöschung

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OAFA Versicherung AG

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde stellt gemäß § 7a Abs. 3 VAG fest, dass sämtliche Konzessionen der OAFA Versicherung AG zum Betrieb der Vertragsversicherung (Versicherungszweige 1, 8, 9, 16 und 18) durch Verzicht gemäß § 7a Abs. 1 Z 2 VAG erloschen sind.

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