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Konzessionserlöschung

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Adria Bank Aktiengesellschaft

Die Konzession der Adria Bank Aktiengesellschaft zur Ausübung von konzessionspflichtigen Bankgeschäften ist gemäß § 1 Abs. 1 BWG ist aufgrund Zurücklegung gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 BWG erloschen.

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