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Konzessionserteilung

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DIMOCO Europe GmbH

DIMOCO Europe GmbH hat mit Bescheid per 19.1.2016 die Konzession gemäß § 1 Abs. 2 Z 6 ZaDiG zur Ausführung von Zahlungsvorgängen, bei denen die Zustimmung des Zahlers zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs über ein Telekommunikations-, Digital- oder Informationstechnologie (IT)-Gerät übermittelt wird und die Zahlung an den Betreiber des Telekommunikations- oder IT-Systems oder – Netzes erfolgt, der ausschließlich als zwischengeschaltete Stelle zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Lieferanten der Waren und Dienstleistungen fungiert (digitalisiertes Zahlungsgeschäft) als Zahlungsinstitut bekommen.

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