Die EXC-Exclusive Change GmbH (in Gründung) wurde als Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 Z 22 BWG konzessioniert und ist zur gewerblichen Erbringung des Wechselstubengeschäfts berechtigt.
24.11.2020: Die Konzession der Wechselstube EXC-Exclusive Change GmbH ist infolge Zurücklegung per 16.07.2020 erloschen