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Konzessionserteilung

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Mit Bescheid vom 27.12.2018 wurde der CELEUS Advisory GmbH (FN 409804d) die Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 4 WAG 2018 erteilt. Sie ist antragsgemäß mit Wirkung vom 02.01.2019 zur gewerblichen Erbringung der Anlageberatung sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a und c WAG 2018 berechtigt.

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