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Konzessionserteilung

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Mit Bescheid vom 13. Dezember 2019 wurde Frau Caroline Zündel die Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 4 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) erteilt. Frau Zündel ist beginnend mit 1. Januar 2020 zur gewerblichen Erbringung der Anlageberatung sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a und c WAG 2018 berechtigt.

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