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Konzessionserteilung

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mit Bescheid vom 18. Dezember 2019 wurde dem Einzelunternehmen DI. Mag. Mikael Bäckström die Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 4 WAG 2018 erteilt. Herr DI. Mag. Bäckström ist mit Erfüllung der aufschiebenden Bedingung per 1. Juni 2020 zur gewerblichen Erbringung der Anlageberatung sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a und c WAG 2018 berechtigt.

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