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Konzessionserteilung

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mit Bescheid vom 04.09.2020 wurde dem Einzelunternehmer Herrn Dr. Anton Fink die Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 4 WAG 2018 erteilt. Herr Dr. Anton Fink ist beginnend mit 22.09.2020 zu gewerblichen Erbringung der Anlageberatung sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a und c WAG 2018 berechtigt.

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