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Konzessionserweiterung

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Der Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH wurde die Zusatzkonzession zur Erbringung der Dienstleistung der individuellen Portfolioverwaltung gemäß § 4 Abs. 6 iVm § 4 Abs. 4 Z 1 AIFMG und zur Erbringung der Nebendienstleistungen der Anlageberatung sowie Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, gemäß § 4 Abs. 4 Z 2 lit. a und c AIFMG im Hinblick auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a bis j WAG 2018 erteilt.

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