Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen den im Tatzeitraum Verantwortlichen der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH wegen unerlaubter Verwaltung eines alternativen Investmentfonds nach den Bestimmungen des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von EUR 20.000,00 verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 07.08.2023
Der Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 03.08.2023 stattgegeben und der bekämpfte Bescheid wurde behoben. Das Strafverfahren wurde gemäß Paragraf 45 Absatz 1 Zeile 1 Verwaltungsstrafgesetz (§ 45 Abs 1 Z 1 VStG) eingestellt.
Aktualisierung vom 04.07.2024
Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom 15.2.2024 wurde die Erkenntnis des BVwG vom 03.08.2023 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit Erkenntnis des BVwG vom 27.06.2024 wurde die Beschwerde gegen das Straferkenntnis des FMA vom 20.12.2022 mit leichter Modifikation des Spruches als unbegründet abgewiesen.
Aktualisierung vom 05.06.2025
Die außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 27.06.2024 wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 08.05.2025 zurückgewiesen.
Aktualisierung vom 03.07.2025
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.