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Mobile Cash / MobiCASH / mCASH ITOS d.o.o.

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Die FMA teilt daher mit, dass

Mobile Cash / MobiCASH / mCASH

ITOS d.o.o.

Rudjera Boskovica 1

26101 Pancevo

Republic of Serbia

(Office in Serbia) +381 13 405 392

(Office in Austria) +43 732 318774

Email: [email protected]

www.mcash.world

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln (§ 1 Abs 1 Z 6 BWG) nicht gestattet.

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