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Moment Invest AG

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Gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) bzw. § 4 Abs. 7 BWG hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im Internet, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungen (§ 3 Abs. 2 Ziffer 1 bis 4 WAG 2007) und Bankgeschäften (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG – Einlagengeschäft) nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 28. Dezember 2007 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapierdienstleistungen und Bankgeschäften mit dem Anbieter:

Moment Invest AG
mit angeblichem Geschäftssitz in
Lettenstrasse 1
6343 Rotkreuz
Schweiz

Dieser Anbieter besitzt keine Konzession der FMA zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Bankgeschäften. Es ist ihm daher weder die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente, noch die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält, gestattet. Auch ist der Anbieter zur Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeit ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, sowie zur Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft), nicht berechtigt.

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