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Online Capital Ltd.

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Gemäß § 4 Absatz 7 des Bankwesengesetzes (BWG) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Absatz 1 Ziffer 1 Bankwesengesetz, BWG) nicht berechtigt ist“.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 17. April 2008 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit dem Anbieter:

Online Capital Ltd.
mit angeblichem Geschäftssitz in
Postfach #123
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
www.online-capital.com
support(at)online-capital.com

Dieser Anbieter besitzt keine Konzession der FMA zur Erbringung von Bankgeschäften. Es ist ihm daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft) nicht gestattet.

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