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Pensionskassen – Aktualisierung von Stückkosten, Verwaltungskosten und Abfindungsgrenzbetrag gemäß PKG

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Die aufsichtsrechtlichen Vorschriften im Pensionskassenbereich sehen eine regelmäßige Anpassung von Stückkosten, Verwaltungskosten und Abfindungsgrenzbetrag vor. Konkret sind das

  • Stückkosten gem. § 3 Abs. 4 der Verwaltungskostenrückstellungsverordnung
  • Verwaltungskosten gem. § 16a Abs. 2 und 3 Pensionskassengesetz (PKG)
  • Abfindungsgrenzbetrag gem. § 1 Abs. 2 Z 1 PKG und § 1 Abs. 2a PKG

Die aktuelle Veröffentlichung betrifft die Anpassung dieser Werte per 1.1.2026. Siehe Offenlegung – FMA Österreich