Solvabilitätsrisiken

Solvabilitätsrisiken Pensionskassen
Pensionskassen haben zur Sicherung der Ansprüche der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten (AWB und LB) sowie zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Pensionskasse ausreichende Eigenmittel zu halten. Für Zusagen mit einer Mindestertragsgarantie ist zusätzlich eine Mindestertragsrücklage (MERL) zu bilden, die ausschließlich die Leistung des Mindestertrages abdecken soll. Die MERL zählt zwar zum Eigenkapital, ist auf Grund der besonderen Zweckwidmung allerdings nicht auf die erforderlichen Mindesteigenmittel anrechenbar.
Für die aufsichtsrechtliche Beurteilung der Erfüllung des Mindesterfordernisses ist eine gesamthafte Betrachtung erforderlich. Diese gemeinsame Betrachtung von vorhandenen Eigenmitteln und MERL ergibt dann die gesetzlich geforderte Überdeckung der aufsichtsrechtlichen Mindesterfordernisse.