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PRO EASY CREDIT

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24. September 2015 teilt die FMA daher mit, dass

PRO EASY CREDIT
financial assistance
mit angeblichem Sitz in:
RUSSLAND (RUSSIA)
107045 MOSCOW
LUKOV PEREULOK 2, BLDG.1

Tel:  +7 499 703-21-95 / +7 960 066-38-51
Fax:  +7 499 703-15-79
E-Mail: baxbykjs(at)rarmelatio.co.ua, newsrkrt(at)gmail.com, info.pluseasycredit(at)gmail.com, info(at)pluseasycredit.com sowieinfo(at)proeasycredit.com
Internet: www.proeasycredit.com

 

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Vermittlung des Kreditgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 18 lit. b BWG iVm § 1 Abs. 1 Z 3 BWG) nicht gestattet.

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