DORA – Informationsaustausch und Notfallübungen

Infoaustausch und Notfallübungen
Die Vorgaben des Digital Operational Resilience Act (DORA) ermöglichen es Finanzunternehmen, Informationen und Erkenntnisse über Cyberbedrohungen untereinander – innerhalb vertrauenswürdiger Gemeinschaften und unter Wahrung der Vertraulichkeit potenziell sensibler Informationen – auszutauschen. Dies trägt zur Schärfung des Bewusstseins bei und verstärkt die Fähigkeit, reale informations- und kommunikationstechnologische Vorfälle zu verhindern bzw. deren Auswirkungen wirksamer einzudämmen.
Finanzunternehmen teilen der Finanzmarktaufsicht (FMA) ihre Einbindung in Informationsaustauschvereinbarungen mit.
Krisenmanagement- und Notfallfallübungen mit Szenarien für Cyberangriffe können von den zuständigen Behörden sektorübergreifend konzipiert werden.
Fragen und Antworten
Dieser Informationsaustausch wird durch die DORA-Verordnung (DORA-VO) ermöglicht und erfolgt freiwillig.
Bei Teilnahme oder Beendigung einer solchen Vereinbarung, erfolgt eine diesbezügliche Meldung an die FMA.
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Rechtliche Grundlagen
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen von DORA finden Sie auf der „DORA – Digitale operationale Resilienz im Finanzsektor“-Webseite der FMA.