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Reden wir über Aufsicht Nr. 4 – ESG-Fondsnamen: What’s in a name?

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Seit 21. November 2024 gelten Leitlinien für Investmentfonds, die in ihrem Namen mit ESG- bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen werben. Darin wird festgelegt, dass bei Verwendung solcher Begriffe mindestens 80% der Investitionen entsprechende Anlageziele erfüllen müssen. Bestimmte Investitionen sind für Fonds mit ESG-Namen in Zukunft ausgeschlossen.

Reden wir über Aufsicht - ESG-Fondsnamen (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 218,1 KB, Sprache: Deutsch)

Ein neues Informationsformat für Beaufsichtigte

Reden wir über Aufsicht – unter diesem Titel bietet die FMA ein neues regelmäßiges Informationsformat für Beaufsichtigte an. Das Format soll sowohl neue Aufsichtsbereiche abdecken als auch Themengebiete, zu denen Erklärungsbedarf am Markt erkannt wurde. Relevante themenspezifische Informationen sollen auf diesem Wege schnell und verständlich kommuniziert werden, für mehr Klarheit sorgen und einen Beitrag zur Sicherstellung der Einhaltung der Aufsichtsnormen liefern. Alle bisher erschienen Ausgaben der Schriftenreihe finden Sie hier.