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Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

Dem unbekannten Betreiber der Website

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Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Absatz 7 Bankwesengesetz und § 92 Absatz 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und erfolgte am 11.02.2022 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.