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Tomas Linz Transfer Agency

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Gemäß § 24 Absatz 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA das Recht, per Kundmachung in einem „bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Finanzdienstleistungen (§ 1 Absatz 1 Ziffer 19 Bankwesengesetz, BWG) nicht berechtigt ist“. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 16. Dezember 2005 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit den Unternehmen

„Tomas Linz Transfer Agency“

mit angeblichem Sitz in

Parkring 10 bzw. Liebenberggasse 7,

A-1010 Wien,
Österreich,

Tel.: +43 1 994606445,
Fax.: +43 1 994606446 oder +338 00741808,
Email: info(at)tomaslinzta.com,
www.tomaslinzta.com

Diese Unternehmen besitzen keine Konzession der FMA. Es ist ihnen daher weder die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, noch die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, noch die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten gestattet. Diese Warnmeldung erfolgt aufgrund von Anfragen und Beschwerden aus dem In- und Ausland.

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