Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 11.02.2021 teilt die FMA daher mit, dass
Traidnig Monsters co. Ltd / Trading monsters SL
(„TDAmeritradeEU“ / „Tdameritrade corp“ / „TDAmeritradeAT“)
Angebl. Hauptsitze: Beijing, Madrid
Telegramm: +4915774551635/ @TDAmeritradeAT
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG) nicht gestattet. Auf eine Verwechslungsgefahr mit einem in einem Drittstaat beaufsichtigten Anbieter wird hingewiesen.