Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14.08.2019 teilt die FMA daher mit, dass die
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32 London Bridge St,
SE1 9SG London UK
www.ukfinvest.com
+41415087510
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.