Sie befinden sich hier: 

Velmon Enterprise Ltd (“FX Market Pro”)

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.02.2019 teilt die FMA daher mit, dass

 

Velmon Enterprise Ltd (“FX Market Pro”)

Trust Company Complex, Ajeltake Road, Majuro

Marshall Islands MH96960

[email protected], [email protected]

www.fxmarketpro.io

+442037694110

 

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Vorheriger News-Eintrag: «
Nächster News-Eintrag: »