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Venture Invest PLC

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 23. Juli 2015 teilt die FMA daher mit, dass

Venture Invest PLC
mit angeblichem Sitz in
Business Center Linz
Leonfeldnerstr. 123
A-4040 Linz

sowie
7 Land of green ginger
Suite 4, Hull
East Yorkshire
England HU1 2ED
Vereinigtes Königreich
Tel. 0800 900 8801
office(at)venture-invest.ch
www.venture-invest.ch

 

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Vermittlung des Kreditgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 18 lit. b BWG iVm § 1 Abs 1 Z 3 BWG) nicht gestattet.

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