Die aufsichtsbehördliche Offenlegung zielt darauf ab, ein einheitliches Maß an Transparenz und Verantwortlichkeit der Aufsichtsbehörden zu fördern. Für den Bereich der Versicherungsunternehmen sind die Offenlegungspflichten der FMA im Versicherungsaufsichtsgesetz 2026 (VAG 2016) und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2451 vorgegeben.
Veröffentlichte Informationen sollen leicht zugänglich und vergleichbar sein. Die Informationen für den Bereich der Versicherungsunternehmen auf der Internetseite der FMA werden regelmäßig aktualisiert. Mit der aktuellen Anpassung wurden allgemeine quantitative und qualitative Angaben zur Arbeit der FMA im Jahr 2025 zugänglich gemacht.
Die Webseite finden Sie unter diesem Link: https://www.fma.gv.at/aufsichtliche-offenlegung/aggregierte-statistische-daten/