Aufsichtliches Überprüfungsverfahren

Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
Auf dieser Seite finden sie alle wichtigen Informationen zu den Kriterien und Methoden des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens nach Artikel 36 Solvency II-Richtlinie (2009/138/EG)
Ziele des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) überprüft die Angemessenheit der von den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zur Einhaltung der für den Betrieb der Vertragsversicherung geltenden Vorschriften eingeführten Strategien, Prozesse und Meldeverfahren. Dabei bewertet die FMA insbesondere die von den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen umgesetzten qualitativen Anforderungen hinsichtlich des Governance-Systems, die Risiken, denen das betreffende Unternehmen ausgesetzt ist oder sein könnte und die Fähigkeit des einzelnen Unternehmens, diese Risiken unter Berücksichtigung des jeweiligen Geschäftsumfelds beurteilen zu können. Im Mittelpunkt des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens stehen die folgenden Themengebiete:
1. Governance-System, einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung und der Anlagevorschriften gemäß dem fünften Hauptstück des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG 2016) mit Ausnahme der § 106 und § 114 bis § 116 (VAG 2016);
2. versicherungstechnische Rückstellungen gemäß dem ersten Abschnitt des achten Hauptstücks VAG 2016;
3. Solvenzkapitalanforderung und die Mindestkapitalanforderung;
4. Qualität und Quantität der Eigenmittel und
5. gegebenenfalls die laufende Einhaltung der Anforderungen für ein internes Modell.
Beurteilt wird außerdem die Angemessenheit der Methoden und Praktiken von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die dazu dienen, mögliche Ereignisse oder künftige Veränderungen der wirtschaftlichen Bedingungen festzustellen, die sich ungünstig auf die allgemeine finanzielle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Unternehmens auswirken könnten. Auch die Fähigkeit der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, diesen möglichen Ereignissen oder künftigen Veränderungen der wirtschaftlichen Bedingungen standhalten zu können, wird analysiert. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Bewertung werden dann aufsichtsbehördliche Maßnahmen gesetzt.
Kriterien und Methoden der einzelnen Phasen des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens
Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren gliedert sich prinzipiell in die folgenden drei Phasen: Risikokategorisierung, detaillierte Überprüfung und aufsichtliche Maßnahmen.
1. Phase Risikokategorisierung
Die FMA bringt zum Zwecke der Risikokategorisierung ein modulares System zum Einsatz. Hier werden die Informationen der FMA aus den unterschiedlichen Aufsichtsaktivitäten entlang sogenannter Aufsichtsmodule strukturiert und bewertet. Zurzeit sind die Module Bilanz und Solvabilität, Profitabilität und Liquidität, Geschäftsbetrieb, Governance, Produktkontrolle und Business Conduct, Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Relevanz etabliert. Hier werden sowohl Informationen aus der regelmäßigen Berichterstattung nach Solvency II als auch zusätzliche nationale Meldungen gemäß Versicherungsunternehmen-Meldeverordnung berücksichtigt.
Ergebnisse aus weiteren Aufsichtsaktivitäten wie beispielsweise Stresstests, Zeitreihenanalysen, Vergleichen zwischen Unternehmen bzw. relevanten Vergleichsgruppen, thematischen Aufsichtsschwerpunkten, Vor-Ort-Prüfungen sowie aus sonstigen themenspezifischen Erhebungen fließen in die jeweiligen Modulbewertungen ebenso ein. Des Weiteren werden beispielsweise auch Informationen anderer Aufsichtsbehörden sowie Analysen des allgemeinen und des versicherungsspezifischen Marktumfeldes sowie das Marktverhalten der einzelnen Unternehmen berücksichtigt.
All diese – in einem ersten Schritt weitgehend standardisiert bewerteten – Daten und Informationen werden durch zusätzliche qualitative Wahrnehmungen (z.B. aus regelmäßig sowie anlassbezogen stattfindenden Gesprächen mit Unternehmensvertretern) ergänzt und für die Bewertung der jeweiligen Aufsichtsmodule verwendet.
Aufbauend auf den regelmäßig bewerteten Modulen, wird eine Risikoklassifizierung je beaufsichtigter Entität ermittelt, wobei die Fähigkeit der Unternehmen berücksichtigt wird, auf aktuelle und mögliche künftige Risiken angemessen reagieren bzw. diesen standhalten zu können. Bei der Auswirkungsklassifizierung, aufbauend auf dem Modul Relevanz, werden die Auswirkungen eines Ausfalls auf die Versicherten sowie auf den Markt beurteilt. Unter anderem bestimmt die Größe der Unternehmen (z.B. Höhe der Deckungsrückstellung und der abgegrenzten Prämien bzw. Anzahl der Kunden) die Auswirkungsklassifizierung.
Diese Risiko- und Auswirkungsklassifizierungen werden in vier Aufsichtsintensitätsstufen – von „niedrig“ bis „sehr hoch“– zusammengeführt. Die Aufsichtsintensitätsstufe ist die Basis des risikoproportionalen Ansatzes der FMA und determiniert die Priorisierung und Frequenz der der detaillierten Überprüfung (dazu im Abschnitt 2) . Insbesondere wird der Aufsichtsplan je Unternehmen auf Basis der Zuordnung des Unternehmens in die jeweilige Aufsichtsintensitätsstufe risikobasiert festgelegt. Im Aufsichtsplan sind die Häufigkeit und die Intensität der aufsichtsbehördlichen Tätigkeiten für jedes Unternehmen vorgegeben.
2. Phase Detaillierte Überprüfung
Detaillierte Überprüfungen finden auf Grundlage des Aufsichtsplans in Form von standortunabhängigen Analysen, thematischen Aufsichtsschwerpunkten und Prüfungen vor Ort statt. Die geplanten thematischen Prüfungsschwerpunkte der FMA werden für das jeweils kommende Jahr veröffentlicht.
3. Phase Aufsichtsbehördliche Maßnahmen
Schwachstellen, sowie bestehende oder potenzielle Mängel bzw. Verstöße gegen Anforderungen, können zur Festsetzung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen führen. Die Einleitung von Maßnahmen erfolgt entsprechend der Tragweite der festgestellten Mängel. Eine Überprüfung der Maßnahmenumsetzung im Unternehmen wird von der FMA durchgeführt und der Aufsichtsplan wird entsprechend der Wirksamkeit der gesetzten Tätigkeiten im betreffenden Unternehmen aktualisiert.
Aufsichtliches Überprüfungsverfahren für Versicherungsgruppen
Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren bezieht sich auch auf Versicherungsgruppen, wobei der Ablauf grundsätzlich den Prozessen für individuelle Unternehmen folgt. Zusätzlich arbeiten die betroffenen Aufsichtsbehörden eng zusammen. Im jeweiligen Aufsichtskollegium werden die Verfahren für die Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und die Konsultation zwischen den dem Aufsichtskollegium angehörenden Aufsichtsbehörden festgelegt und angewendet.