Drei-Säulen-Ansatz

Drei-Säulen-Ansatz zu Solvency II
Ähnlich wie im bankaufsichtsrechtlichen Regelwerk „Basel II“ basiert auch Solvency II auf einem Drei-Säulen-Modell. Die quantitativen Solvenzvorschriften von Säule 1 werden durch umfangreiche qualitative Anforderungen, welche Säule 2 darstellen, und durch das Element der Marktdisziplin der Säule 3 ergänzt.
Säule 1: Quantitative Anforderungen
Die Solvenzkapitalanforderung wird entweder unter Verwendung einer vorgegebenen Standardformel oder durch ein vom Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen entwickeltes internes (Teil-)Modell berechnet. Die Mindestkapitalanforderung bildet eine Untergrenze, deren Unterschreiten eine ultimative Intervention seitens der Aufsicht auslösen würde („kapitalbasierte“ Insolvenzvermeidung).
Die erste Säule umfasst außerdem die Vorschriften zur Erstellung einer Solvenzbilanz, welche grundsätzlich auf Marktwerten basiert. Anrechenbare Eigenmittel ergeben sich auf Basis dieser Bilanz.
Säule 2: Qualitative Anforderungen
Die zweite Säule enthält qualitative Anforderungen, denn Solvency II soll alle für ein Unternehmen relevanten Risiken einbeziehen und nicht nur die quantifizierbaren Risiken mit Eigenmitteln unterlegen lassen. Unternehmen haben ein Governance-System einzurichten („Governance-basierte“ Insolvenzvermeidung). Dieses muss angemessene und transparente Organisationsstrukturen mit klarer Zuweisung und Trennung von Zuständigkeiten sowie ein wirksames System zur Informationsübermittlung aufweisen. Die folgenden Governance-Funktionen sind einzurichten:
- Risikomanagement-Funktion,
- Compliance-Funktion,
- Interne Revisions-Funktion sowie
- Versicherungsmathematische Funktion.
Leitlinien und Notfallpläne sind zu erstellen, Vorgaben zum internen Kontrollsystem und zum Thema Auslagerung müssen eingehalten werden. Im Rahmen des Risikomanagements muss eine unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung durchgeführt werden. Hier ist unter anderem eine unternehmenseigene zukunftsbezogene Risikobeurteilung vorzunehmen. Unter Solvency II sind Kapitalanlagen nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht zu verwalten – rechtliche Vorgaben quantitativer Begrenzungen sind entfallen. Die zweite Säule umfasst auch Anforderungen an die Grundsätze und Methoden der Aufsicht. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem aufsichtsbehördlichen Überprüfungsverfahren gewidmet.
Säule 3: Marktdisziplin
Die dritte Säule von Solvency II beinhaltet Offenlegungs- und Berichtspflichten („informationsbasierte“ Insolvenzvermeidung). Die von den Unternehmen an die FMA zu übermittelnden Solvency II -Meldungen sind sowohl hinsichtlich der Meldeinhalte als auch des Meldeformats weitgehend harmonisiert.
Die neuen umfangreichen Offenlegungspflichten sollen die Transparenz erhöhen, indem die Vergleichbarkeit von Informationen steigt, Informationsasymmetrien sinken und die Informationsmöglichkeiten für Interessierte verbessert werden. Der Markt wirkt in Folge als Korrektiv und die Einführung von „guten Praktiken“ wird gefördert.
Auch die FMA muss umfangreichen Offenlegungsverpflichten auf ihrer Homepage nachkommen und Mitteilungsplichten erfüllen.