Entwicklung von Solvency II

Entwicklung von Solvency II

Solvency I

Seit den 90er Jahren wurde von der damaligen Europäischen Aufsichtsbehördenkonferenz an der Verbesserung (Solvency I ) und Neuausrichtung (Solvency II ) der 1973 für Nicht-Lebensversicherungen und 1979 für Lebensversicherungen eingeführten EU-Solvabilitätsvorschriften gearbeitet. Die 1994 installierte Solvency I Arbeitsgruppe der Europäischen Aufsichtsbehördenkonferenz veröffentlichte 1997 einen Schlussbericht, in dem festgehalten wurde, dass sich die europäischen Solvabilitätsrichtlinien im Kern bewährt hätten. Es zeigte sich jedoch auch, dass die damaligen Eigenmittelvorschriften nicht alle Risiken adäquat berücksichtigten. Daher wurde 1997 beschlossen, ein allumfassendes System zur Schaffung neuer Eigenmittelvorschriften zu konzipieren.

In einem ersten Schritt wurden die notwendigsten Änderungen in den bestehenden Richtlinien vorgenommen (Solvency I ). In Österreich sind diese Regelungen mit 1. Jänner 2004 in Kraft getreten.

Im österreichischen Versicherungsaufsichtsgesetz 1978 (VAG) wurden mit der VAG-Novelle 1986 erstmals Bestimmungen geschaffen, die den in den EU -Richtlinien vorgesehenen Eigenmittelbestimmungen weitgehend nachkommen. Die gesetzlichen Vorschriften wurden seither des Öfteren geändert, wobei die letzte wesentliche Änderung durch die VAG-Novelle 2003 erfolgte, mit der die Richtlinien zur Bestimmung der Solvabilitätsspanne umgesetzt wurden (Solvency I ). Die Novelle trat am 1. Jänner 2004 in Kraft. Im Vergleich zu den erwarteten Änderungen im Rahmen von Solvency II  wurden lediglich geringe Adaptierungen vorgenommen.

Solvency II

Die risikobasierte Versicherungsaufsicht (Solvency II ) wurde auf europäischer Ebene mehrere Jahre vorbereitet und ist mit 01.01.2016 in Kraft getreten.

Die Europäische Kommission hat in mehreren Calls for Advice die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) ersucht, Vorschläge für die Weiterentwicklung der bestehenden Solvency II -Regeln zu erarbeiten. Unter Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden hat EIOPA Arbeitsgruppen eingerichtet, um die in diesen Calls for Advice genannten Themen abzuarbeiten.

Die erste Welle des Solvency II-Review

Auf Basis der ersten technischen Empfehlungen von EIOPA in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden im Rahmen der ersten Welle des Solvency II -Review veröffentlichte die Kommission am 18. Juni 2019 die Delegierte Verordnung (EU) 2019/981 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35. Die wesentlichen Änderungen zielten darauf ab, die Standardformel – mit der Unternehmen ihr Solvency Capital Requirement (SCR) berechnen – zu vereinfachen. Unter anderem erfolgten Adaptierungen bei dem Nicht-Leben-Risiko, bei der verlustmindernden Wirkung latenter Steuern und bei der Eigenmittelunterlegung risikoärmerer Anleihen/Darlehen, für die kein Rating verfügbar ist.

Die zweite Welle des Solvency II-Review

Im Rahmen der zweiten Welle des Solvency II -Review hat die Europäische Kommission im Februar 2019 erneut EIOPA um eine weitere technische Analyse zu bestimmten Punkten der Solvency II -Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG) ersucht. Dabei soll EIOPA in ihre technische Analyse auch eine Folgenabschätzung aller relevanten qualitativen und quantitativen Auswirkungen sowohl für die einzelnen Vorschläge als auch für die Kombination aller Vorschläge aufnehmen (ganzheitliche Folgenabschätzung). Dafür ist es notwendig, dass die nationalen Aufsichtsbehörden zahlreiche quantitative Marktanalysen unter Mitwirkung der Versicherungswirtschaft durchführen.

Im Zuge des Solvency II -Review hatte die FMA mehrere Erhebungen und Marktstudien bei der österreichischen Versicherungswirtschaft durchgeführt.

EIOPA legte der Kommission am 17. Dezember 2020 die Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks vor, ergänzt um Hintergrundanalysen und Auswirkungsstudien.

Im Mittelpunkt der Analysen stand auch die Verwendung der Maßnahmen betreffend langfristige Garantien (LTG-Maßnahmen). Diese Maßnahmen sollen den Übergang zu den neuen Eigenmittelvorschriften „glätten“ oder prozyklisches Verhalten in Krisensituationen abdämpfen. Es geht dabei zum einen um individuell zum Einsatz kommende LTG-Maßnahmen:

  • Matching Adjustment der risikofreien Zinskurve (MA) (Artikel 77b, c Solvency II -Richtlinie),
  • Volatility Adjustment der risikofreien Zinskurve (VA) (Artikel 77d Solvency II -Richtlinie),
  • Durationsbasiertes Untermodul Aktienrisiko (Artikel 304 Solvency II -Richtlinie),
  • Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen bzw. risikolose Zinskurve (Artikel 308c, d Solvency II -Richtlinie)

und zum anderen um automatisch zur Anwendung gebrachten Maßnahmen:

  • Die Extrapolation der risikofreien Zinskurve (Artikel 77a Solvency II -Richtlinie),
  • Symmetrische Anpassung für das Aktienrisiko (Artikel 106 Solvency II -Richtlinie),
  • Ausdehnung der Frist für die Wiederherstellung der gesunden Finanzverhältnisse (Artikel 138 Solvency II -Richtlinie).

Die Solvency II -Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG) umfasst mehrere sogenannte LTG-Maßnahmen, welche sich auf unterschiedliche Aspekte der Berechnung der Solvabilität auswirken. Einige dieser Maßnahmen sind von Unternehmen verpflichtend anzuwenden, andere können freiwillig, teilweise aber nur aufgrund einer Genehmigung durch die FMA angewendet werden. Die Solvabilität II-Richtlinie erfordert einen jährlichen Review der LTG-Maßnahmen (siehe insb. Artikel 77f Solvency II -Richtlinie). Hierfür führte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) im Auftrag von EIOPA verschiedene Reviews durch, in denen die Auswirkung von Änderungen der einzelnen Maßnahmen getestet wird. Im Zuge dieser Überprüfung hat die EIOPA jährlich das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission über die Auswirkung der LTG-Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu unterrichten.

Entwurf der Europäischen Kommission

Aufbauend auf die EIOPA-Opinion hat die Europäische Kommission am 22. September 2021 ein Gesetzespaket veröffentlicht, das aus folgenden Elementen besteht:

  • ein Legislativvorschlag zur Änderung der Solvency II -Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG),
  • ein Legislativvorschlag für eine neue Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen.

Neben diesen Dokumenten enthält das von der Kommission veröffentlichte Paket auch eine grobe Folgenabschätzung und eine Studie über Versicherungsgarantiesysteme. Zu letzterem hat die Kommission entschieden, Maßnahmen zur Angleichung der Vorschriften für Versicherungsgarantiesysteme auch angesichts der durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Unsicherheiten zu verschieben.

Finales Paket des Solvency II-Review

Die Änderungen des Solvency II Regelwerks sind ab dem 30. Jänner 2027 anwendbar.