Sanierung und Abwicklung

Sanierung und Abwicklung zu Solvency II
Die Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (IRRD) bringt ab 30.01.2027 einen neuen Rechtsrahmen, auf den sich sowohl die Aufsichts- als und Abwicklungsbehörde sowie die Versicherungsunternehmen vorbereiten müssen. Die IRRD schafft einen EU‑weit harmonisierten Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (Insurance Recovery and Resolution Directive).
Mit dem neuen Sanierungs- und Abwicklungsrahmen werden u. a. eingeführt:
- Vorgaben für präventive Sanierungspläne, um frühzeitig auf Krisen reagieren zu können,
- einheitliche Regeln für Abwicklungspläne sowie die Schaffung nationaler Abwicklungsbehörden,
- Voraussetzungen für die Abwicklung beaufsichtigter Unternehmen,
- harmonisierte Abwicklungsinstrumente und -befugnisse.
Ziel ist, die Finanzmarktstabilität zu stärken, Versicherungsnehmer:innen zu schützen und eine geordnete Abwicklung notleidender Unternehmen sicherzustellen. Der Schwerpunkt liegt einerseits auf der präventiven Sanierungsplanung und auf einer wirksamen Vorbereitung auf den Krisenfall. Andererseits sollen die negativen Auswirkungen eines Ausfalls auf Versicherungsnehmer:innen, das Finanzsystem, die Realwirtschaft und öffentliche Mittel möglichst geringgehalten werden. Ein weiteres Abwicklungsziel ist die Sicherstellung der Kontinuität von Leistungen der (Rück-)Versicherungsunternehmen, die nicht innerhalb angemessener Zeit und zu vertretbaren Kosten ersetzt werden können (kritische Funktionen).
Präventive Sanierungsplanung
Die Sanierungsplanung soll präventiv dazu beitragen, (Rück-)Versicherungsunternehmen auf Krisensituationen vorzubereiten. (Rück-)Versicherungsunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, haben präventiv einen Sanierungsplan zu erstellen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Diese Verpflichtung trifft mindestens 60% des Markts. Der Sanierungsplan enthält Maßnahmen, die Unternehmen bei erheblicher Verschlechterung der Finanzlage ergreifen können. Der Inhalt präventiver Sanierungspläne wird durch technische Durchführungsstandards und die darin enthaltenen Szenarien sowie Indikatoren mittels Leitlinien präzisiert.
Abwicklungsplanung
Von der Abwicklungsbehörde sind Abwicklungspläne für bestimmte (Rück-)Versicherungsunternehmen zu erstellen, in denen Abwicklungsstrategien und -maßnahmen beschrieben werden und eine Bewertung der Abwicklungsfähigkeit vorgenommen wird. Für mindestens 40% des Markts sind Abwicklungspläne vorgesehen. Beaufsichtigte Unternehmen haben bei der Erstellung dieser Pläne mitzuwirken und die dafür erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen – IRRD (Richtlinie – 2025/1)
EIOPA hat Mandate für die Erarbeitung von sechs Leitlinien und zwölf technische Durchführungs- und Regulierungsstandards erhalten, die in drei Tranchen erstellt werden:
Tranche 1
- Final report on the Draft Regulatory Technical Standards (RTS) on the content of pre-emptive recovery plans
- Final report on the Draft Regulatory Technical Standards on criteria for pre-emptive recovery planning requirements and methods to be used when determining the market shares
- Final report on the Draft Regulatory Technical Standards on the content of resolution plans and group resolution plans
- Final report on the Guidelines on the criteria for the identification of critical functions
- Final report on the Guidelines on the assessment of resolvability
- Final report on the Guidelines on measures to remove impediments to resolvability and the circumstances in which each measure may be applied