Wesentliche Elemente und Ziele

Wesentliche Elemente und Ziele von Solvency II

Der Versichertenschutz bleibt nach wie vor das Hauptziel der Versicherungsaufsicht unter Solvency II . Die Vorgaben fokussieren auf eine stärkere Risikoorientierung und bezwecken eine Intensivierung der Aufsichtskonvergenz, um Aufsichtsarbitrage zu verhindern. Der Absicht der sektorübergreifenden Konvergenz entsprechend, wurden die Instrumente der Finanzaufsicht insbesondere nach dem Vorbild der Reformen im Bankenbereich ausgestaltet. Darüber hinaus können als Ziele genannt werden:

Bindung des neuen Aufsichtsregimes an internationale Standards

Die aufsichtsrechtlichen Bewertungsstandards sollen weitest möglich mit den internationalen Entwicklungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung (IAS  / IFRS ) im Einklang stehen, um den bürokratischen Aufwand für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in Grenzen zu halten. Außerdem wurden die von der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) entwickelten Standards sowie die Entwicklungen im Bereich der Versicherungsmathematik berücksichtigt.

Erweiterung des bisher weitgehend quantitativen Systems um qualitative Anforderungen

Da den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ein relativ großer Spielraum bei der Abbildung ihres Risikoprofils in der Solvenzkapitalanforderung (Säule 1) zukommt, soll im Gegenzug sichergestellt werden, dass die qualitativen Anforderungen an die Unternehmenssteuerung, das Governance-System, unternehmensinterne Abläufe etc. (Säule 2) intensiver aufsichtsbehördlich überprüft werden.

Stärkung einer risikoorientierten Aufsicht

Die Aufmerksamkeit der Aufsicht soll sich auf die Bereiche mit dem größten Risikopotential konzentrieren; eingesetzte Aufsichtsmittel sollen dabei verhältnismäßig zur Gefährdung der Aufsichtsziele sein.

Erhöhung der Transparenz und Rechenschaftspflicht

Durch die umfangreichen Offenlegungspflichten (Säule 3) wird die Vergleichbarkeit der Finanzlage, der Solvabilität und des Governance-Systems der einzelnen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gefördert. Unternehmen, die vorbildliche Verfahren anwenden bzw. eine risikobewusste Unternehmenssteuerung aufweisen, sollen (so die Idee) dafür durch die Adressaten der Offenlegung (d.h. etwa die Versicherungsnehmer, Versicherungsvermittler, Rating-Agenturen, Investoren und andere Marktteilnehmer) „belohnt“ werden.

Effizientere Überwachung der Versicherungsgruppen

Durch die Erweiterung der Aufgaben der Aufsichtskollegien und die Stärkung der Rolle der Gruppenaufsichtsbehörde soll gewährleistet werden, dass gruppenweite Risiken nicht übersehen werden.