FIDA im Versicherungsbereich

Zugang zu Finanzdaten im Versicherungsbereich
Mit FIDA (Financial Data Access) soll ein Rahmen für den Zugang zu und die Nutzung von Kund:innendaten im Finanzsektor geschaffen werden. Datennutzer (d.h. Unternehmen, die auf Kund:innendaten zugreifen wollen, um innovative Dienstleistungen zu erbringen) haben aktuell Schwierigkeiten beim Zugang zu Daten, die sich im Besitz der Dateninhaber befinden (d.h. Finanzinstituten, die diese Kund:innendaten erheben, speichern und verarbeiten). Infolgedessen haben die Kund:innen, selbst wenn sie es wünschen, keinen umfassenden Zugang zu datengesteuerten Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten. Mit FIDA soll nun ein harmonisierter Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten geschaffen werden, um den Übergang von der traditionellen Bereitstellung standardisierter Produkte zu maßgeschneiderten Lösungen zu erleichtern.
Einrichtung hochwertiger Schnittstellen für den Austausch von Kund:innendaten
Es wurde eine Reihe von Optionen für die Einrichtung hochwertiger Schnittstellen für den Austausch von Kund:innendaten geprüft.
- Eine Option könnte darin bestehen, dass die Dateninhaber verpflichtet werden, Anwendungsprogrammierschnittstellen (Application Programming Interfaces, API) zur Umsetzung der gemeinsamen Standards für Daten und Schnittstellen einzurichten und diese den Datennutzer:innen ohne Vertrag und entgeltfrei zur Verfügung zu stellen.
- Eine andere Option wäre, die Erhebung eines angemessenen Entgelts für die Einrichtung und Nutzung der Schnittstellen zu erlauben und eine vertragliche Haftung zu vereinbaren.
Potenzielle Effekte
Die EU-Kommission erhofft sich von FIDA, dass
- Verbrauch:innen sowie Unternehmen von Finanzprodukten und ‑dienstleistungen profitieren, die auf der Grundlage der relevanten Daten auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten und somit stärker nutzer:innenorientiert sind, wodurch auch das Preis-Qualitäts-Verhältnis insgesamt verbessert wird,
- Finanzinstitute sich die Trends des digitalen Wandels besser zunutze machen können,
- Drittdienstleister von neuen Geschäftsmöglichkeiten im Bereich datengesteuerter Innovation profitieren werden, und
- es infolge eines wirksameren Wettbewerbs zu einer effizienteren Erbringung von Dienstleistungen und zu einer Beschleunigung datengesteuerter Geschäftsmodelle im EU-Finanzsektor kommen wird.
Datenkontrolle
Die Kund:innen müssen über eine effektive Kontrolle über ihre Daten verfügen und Vertrauen in die Verwaltung der von ihnen erteilten Berechtigungen gemäß dieser Verordnung haben. Die Dateninhaber sollten daher verpflichtet werden, ihren Kund:innen einheitliche und kohärente Dashboards für die Zugriffsberechtigung auf Finanzdaten zur Verfügung zu stellen. Die Dashboards für Zugriffsberechtigungen sollten es den Kund:innen ermöglichen, ihre Berechtigungen auf informierte und unparteiische Weise zu verwalten, und ihnen ein hohes Maß an Kontrolle darüber geben, wie ihre personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten genutzt werden (EG 21 iVm Art. 8 ).