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Vertriebsuntersagung

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Parus Fund PLC

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass gemäß § 31 Abs. 4 iVm § 50 Abs. 2 Z 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, der weitere Vertrieb von Anteilen des ausländischen EU-AIF „Parus Fund PLC“ in Österreich per 05.06.2015 untersagt wurde.

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