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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 94 Abs 9 Zah-lungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZaDiG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 22.01.2020 teilt die FMA daher mit, dass

VIVAEXCHANGE OÜ

Punane tn 6-219,

Lasnamäe linnaosa,

Harju maakond,

13619 Tallinn

Estland

Web: https://www.exw-wallet.com/

E-Mail: [email protected]

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe von Zahlungsinstrumenten (Issuing) oder die Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen (Acquiring) (§ 1 Abs. 2 Z 5 ZaDiG 2018) nicht gestattet.

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