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Werte Consulting AG

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 5. Dezember 2015 teilt die FMA daher mit, dass

Werte Consulting AG
vormals: Baarerstrasse 79
CH – 6300 Zug
HR.NR: CH – 130.3.010.504-8
aktuell: Kornhausstrasse 3
CH – 9000 St.Gallen
HR.NR: CHE-112.349.295
Kontakt Österreich:
Mitterweg 83, 8071 Gössendorf

bzw.

Liebenauer Hauptstraße 284
8041 Graz
www.werte-consulting.eu
[email protected]
[email protected]
+43 (0) 676 / 55 33 024

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage gem § 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG nicht gestattet.

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