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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 07. April 2018 teilt die FMA daher mit, dass der unbekannte Betreiber der Webseite

www.quaronigroup.com

mit angeblicher Adresse in

122 Leadenhall Street

City

London

EC3V 4AB

Tel: +43 720 881 112

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Verbindung zwischen dem unbekannten Betreiber der Webseite www.quaronigroup.com und der Quaroni GmbH (FN 399934p, 1010 Wien, Sterngasse 2/25, Geschäftsführer: Stefano Quaroni) besteht.

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