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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26. Mai 2017 teilt die FMA daher mit, dass der Betreiber der Website

www.wernerstocker.com
mit angeblichem Sitz in
Egger Lienz-Platz 1, Lienz A-9900, Austria.
Trading Office: Bezirke 3-9, Vienna Center, Vienna, Austria
Tel: (43) 720 775 451
Email: [email protected]

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundeportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2007) nicht gestattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Verbindung zwischen dem Betreiber der Webseite www.wernerstocker.com und der Stocker Werner KG Versicherungsmakler, FN 214224k, 9900 Lienz, Mühlgasse 11 besteht.

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