Sie befinden sich hier: 

Information zu Tycoon69 AG: Klarstellung der FMA

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Aufgrund zahlreicher Anfragen ist der FMA bekannt, dass das Unternehmen Tycoon69 AG Anleger anspricht mit der Ankündigung, gemeinsam mit dem Unternehmen MCV-CAP Beteiligung AG eine Bankkonzession zu erlangen oder eine Bank zu erwerben.

Die FMA weist darauf hin, dass diese beiden genannten Unternehmen keine Konzession der FMA besitzen und nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bank- und Finanzdienstleistungen anzubieten.

Betreffend die Tycoon69 AG weist die FMA zudem darauf hin, dass die schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA am 28.5.2019 einen Untersuchungsbeauftragten in diesem Unternehmen eingesetzt hat (https://www.finma.ch/de/durchsetzung/enforcementinstrumente/vorsorgliche-massnahmen/eingesetzte-untersuchungsbeauftragte/tycoon69-ag/).