Versicherungszweige werden in die Versicherungszweige der Nichtlebensversicherung (Schadenversicherung) und die der Lebensversicherung unterteilt. In der Anlage A zum VAG 2016 werden die einzelnen Versicherungszweige aufgelistet:
Einteilung der Versicherungszweige
- Unfall
a) einmalige Leistungen
b) wiederkehrende Leistungen
c) kombinierte Leistungen
d) Personenbeförderung - Krankheit
a) Taggeld
b) Krankheitskosten
c) kombinierte Leistungen - Landfahrzeug-Kasko(ohne Schienenfahrzeuge)
Sämtliche Schäden an:
a) Landkraftfahrzeugen
b) Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb - Schienenfahrzeug-Kasko
Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen - Luftfahrzeug-Kasko
Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen - See-, Binnensee- und Flussschiffahrt-Kasko
Sämtliche Schäden an:
a) Flussschiffen
b) Binnenseeschiffen
c) Seeschiffen - Transportgüter
Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel - Feuer und Elementarschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter Z 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch
a) Feuer
b) Explosion
c) Sturm
d) andere Elementarschäden außer Sturm
e) Kernenergie
f) Bodensenkungen und Erdrutsch - Sonstige Sachschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Z 3 bis 7 fallen), die durch Hagel oder Frost sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Z 8 erfasst sind - Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Landfahrzeugen mit eigenem Antrieb ergibt - Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt - See-, Binnensee- und Flussschiffahrt-Haftpflicht
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt - Allgemeine Haftpflicht
Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter Z 10 bis 12 fallen - Kredit
a) allgemeine Zahlungsunfähigkeit
b) Ausfuhrkredit
c) Abzahlungsgeschäfte
d) Hypothekardarlehen
e) landwirtschaftliche Darlehen - Kaution
a) direkte Kaution
b) indirekte Kaution - Verschiedene finanzielle Verluste
a) Berufsrisiken
b) ungenügende Einkommen (allgemein)
c) Schlechtwetter
d) Gewinnausfall
e) laufende Unkosten allgemeiner Art
f) unvorhergesehene Geschäftsunkosten
g) Wertverluste
h) Miet- oder Einkommensausfall
i) indirekte kommerzielle Verluste außer den bereits erwähnten
k) nichtkommerzielle Geldverluste
l) sonstige finanzielle Verluste - Rechtsschutz
- Beistandsleistungen
zugunsten von Personen, die sich auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Schwierigkeiten befinden - Leben (soweit nicht unter den Z 20 bis 22 erfasst)
- Heirats- und Geburtenversicherung
- Fondsgebundene und indexgebundene Lebensversicherung
- Tontinengeschäfte
- Rückversicherung
a) Nicht-Lebensrückversicherung
b) Lebensrückversicherung