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Finanzmarktstabilitätsgremium

Die makroprudentielle Aufsicht identifiziert und analysiert vorausschauend Risiken für die Stabilität des österreichischen Finanzsystems. In Österreich übernimmt diese Aufgabe das 2014 geschaffene Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG). Hier finden Sie detaillierte Informationen zur makroprudentiellen Aufsicht und zu den Aufgaben des Finanzmarktstabilitätsgremiums.

Was ist makroprudentielle Aufsicht?

Die makroprudentielle Aufsicht identifiziert und analysiert vorausschauend Risiken für die Stabilität des österreichischen Finanzsystems. Dazu gehören neben zyklischen und strukturellen Risiken auch grundlegende Fragen im Zusammenhang mit Anreizproblemen im Finanzsystem. Die makroprudenzielle Aufsicht steht somit neben der mikroprudenziellen Aufsicht oder Einzelinstitutsaufsicht, welche die Einhaltung der gesetzlichen Regeln auf Ebene der einzelnen Finanzmarktakteure sicherstellt. Ebenso wie der mikroprudenziellen Aufsicht stehen auch der makroprudentiellen Aufsicht konkrete Instrumente zur Verfügung, um potenziellen Gefährdungen der Stabilität des Finanzsystems entgegenzuwirken. So können beispielsweise Banken zusätzliche Kapitalpuffer vorgeschrieben werden, wenn von diesen Banken das Risiko einer schwerwiegenden Störung im Finanzsystem ausgeht. Die Schaffung der makroprudentiellen Aufsicht ist eine richtige und wichtige Lehre aus der Finanzkrise von 2008-2009.

Aufgaben des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Das FMSG. wurde als zentrales Willensbildungsforum zur Umsetzung der makroprudentiellen Aufsicht in Österreich etabliert. Die Aufgaben des Gremiums sind die Stärkung der Zusammenarbeit in makroprudentiellen Fragen und die Förderung der Finanzmarktstabilität. Das FMSG erörtert auf der Grundlage des Expertenwissens der vertretenen Institutionen finanzmarktstabilitätsrelevante Themen und kann Empfehlungen oder Risikohinweise an die FMA abgeben.

Zusammensetzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Vorsitzende des FMSG ist Dr. Nadine Wiedermann-Ondrej, Leiterin der Abteilung Versicherungsrecht und Bundeshaftungen im Bundesministerium für Finanzen (BMF). Als stellvertretender Vorsitzender wurde Dr. Alfred Katterl, Abteilungsleiter Allgemeine Wirtschaftspolitik, nominiert. Als stellvertretende Mitglieder fungieren Mag. Sigrid Part und Mag. Karin Fischer. Seitens des Fiskalrats nimmt Dr. Elisabeth Springler teil. Stellvertretende Mitglieder sind Rektor Mag. Dr. Peter Riedle und Mag. Harald Waiglein. Die FMA wird von Vorstand Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA vertreten, als Ersatzmitglied fungiert Vorstand Mag. Helmut Ettl. Für die OeNB wurden Vizegouverneur Univ.-Prof. MMag. Dr. Gottfried Haber sowie stellvertretend Priv.-Doz. Mag. Dr. Markus Schwaiger benannt.

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