Directors´ Dealings

Adressatenkreis

Personen, die Führungsaufgaben innerhalb eines Emittenten wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen, melden dem Emittenten und der FMA jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten (Art 19 Abs 1 MAR)

Eine Person, die Führungsaufgaben innerhalb eines Emittenten wahrnimmt, ist eine Person, die (Art 3 Abs 1 Z 25 MAR)

  1. einem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan dieses Unternehmens angehört oder
  2. als höhere Führungskraft zwar keinem der unter Punkt 1. genannten Organe angehört, aber regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen mit direktem oder indirektem Bezug zu diesem Unternehmen hat und befugt ist, unternehmerische Entscheidungen über zukünftige Entwicklungen und Geschäftsperspektiven dieses Unternehmens zu treffen.

Eine Person in enger Beziehung zur Führungsperson bezeichnet (Art 3 Abs 1 Z 26 MAR)

  1. den Ehepartner oder einen Partner dieser Person, der nach nationalem Recht einem Ehepartner gleichgestellt ist;
  2. ein unterhaltsberechtigtes Kind entsprechend dem nationalen Recht;
  3. einen Verwandten, der zum Zeitpunkt der Tätigung des betreffenden Geschäfts seit mindestens einem Jahr demselben Haushalt angehört oder
  4. eine juristische Person, Treuhand oder Personengesellschaft, deren Führungsaufgaben durch eine Person, die Führungsaufgaben wahrnimmt, oder eine in den Punkten 1., 2. oder 3. genannte Person wahrgenommen werden, die direkt oder indirekt von einer solchen Person kontrolliert wird, die zugunsten einer solchen Person gegründet wurde oder deren wirtschaftliche Interessen weitgehend denen einer solchen Person entsprechen.

Meldepflichtige Instrumente

Zu den meldepflichtigen Finanzinstrumenten zählen Anteile oder Schuldtitel des Emittenten, damit verbundene Derivate oder andere damit verbundene Finanzinstrumente.

Meldepflichtige Geschäfte

Sämtliche Eigengeschäfte mit den oben genannten Instrumenten sind meldepflichtig. Eine nicht abschließende Aufzählung meldepflichtiger Geschäfte enthält Art 10 Abs 2 Durchführungsverordnung (EU) 2016/522 sowie Art 19 Abs 7 MAR. Dazu zählen beispielsweise auch die Annahme von Aktien(optionen) im Rahmen eines Vergütungspakets, getätigte oder erhaltene Zuwendungen, entgegengenommene Erbschaften oder das Verpfänden von meldepflichtigen Instrumenten.

Meldeschwelle

Die Meldepflicht gem Art 19 Abs 1 MAR gilt für Geschäfte, die getätigt werden, nachdem innerhalb eines Kalenderjahrs ein Gesamtvolumen von 20 000 EUR erreicht worden ist. Der Schwellenwert von 20 000 EUR errechnet sich aus der Addition aller in Artikel 19 Abs 1 MAR genannten Geschäfte ohne Netting (Art 19 Abs 8 MAR).

Übermittlung und Veröffentlichung der Meldung

Directors‘ Dealings Meldungen sind unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts an die FMA und den Emittenten oder Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate zu übermitteln.

  1. Die Übermittlung an die FMA hat per Webformular zu erfolgen. Nähere Informationen zur Befüllung der einzelnen Felder finden Sie im Webformular mit Klick auf das schwarze Informationsicon „i“ des jeweiligen Formularfeldes.
  2. Bitte achten Sie insbesondere darauf, dass Sie die E-Mail-Adresse im Abschnitt „Kontaktdaten“ ganz unten im Webformular korrekt angeben.
  3. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit der eingebrachten Directors‘ Dealings Meldung an jene Mailadresse, die Sie im Webformular im Abschnitt „Kontaktdaten“ eingegeben haben. Zusätzlich können Sie die Meldung nach dem Absenden auch herunterladen. Prüfen Sie insbesondere auch Ihren Spam-Ordner, falls Sie die Bestätigungsmail nicht finden können.
  4. Senden Sie diese Meldung bitte im Anschluss unverzüglich an den Emittenten, damit dieser die Veröffentlichung vornehmen kann.

Der Emittent oder Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate veröffentlicht diese Meldung gem Art 19 Abs 3 MAR binnen zwei Geschäftstagen nach Erhalt.

Bei Fragen oder Problemen zum Webformular wenden Sie sich bitte an [email protected].

Die FMA akzeptiert Directors‘ Dealings Meldungen mittels bisherigem Excel-Formular per Mail nur mehr noch bis einschließlich 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 ist das Webformular verpflichtend zu verwenden.