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Transparenzpflichten

Die Publizitätsbestimmungen für börsenotierte Unternehmen tragen dazu bei, dass die Marktteilnehmer unverzüglich und vor allem zeitgleich über Informationen von Wertpapieremittenten verfügen.

Die damit erreichte Transparenz ermöglicht den Marktteilnehmern eine fundierte Beurteilung der Unternehmen und stärkt das Anlegervertrauen. Transparenz führt zu „fairen“, nicht durch Informationsungleichgewicht, Informationsmangel oder durch Gerüchte verfälschte Kurse und zu einer effizienten Preisbildung.

Welche Veröffentlichungspflichten die Emittenten treffen, hängt davon ab, an welchen Märkten ihre Finanzinstrumente zugelassen sind.

Emittenten am geregelten Markt

Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, müssen „vorgeschriebene  Informationen“ i.S.d. § 118 Abs 1 Z 9 iVm § 1 Z 22 BörseG 2018 veröffentlichen.  Der geregelte Markt in Österreich ist derzeit der Amtliche Handel der Wiener Börse AG. Unter anderem sind davon folgende Informationen umfasst:

  • Veröffentlichungen von Insiderinformationen
  • Directors‘ Dealings
  • Finanzberichte
  • Änderungen bedeutender Beteiligungen

Vorgeschriebene Informationen sind unionsweit zu veröffentlichen und dem Speichersystem der OeKB zu übermitteln. In diesem Speichersystem (IssuerInformationCenter.Austria) können die veröffentlichten vorgeschriebenen Informationen online aufgerufen werden. Veröffentlichungen von Insiderinformationen sind zusätzlich auf der Webseite des Emittenten zu veröffentlichen und dort während eines Zeitraums von mindestens fünf Jahren anzuzeigen.

Emittenten an multilateralen oder organisierten Handelssystemen

Die Pflicht zur Veröffentlichung von Insiderinformationen und Directors‘ Dealings (Art 17 und 19 MAR) trifft auch Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel an einem multilateralen Handelssystem beantragt oder erhalten bzw dem zugestimmt haben. Weiters gilt dies auch für Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel an einem organisierten Handelssystem erhalten bzw dem zugestimmt haben.

Kontakt

Finanzmarktaufsicht (FMA)
Abteilung III/1 – Markt- und Börseaufsicht, Team Emittentenaufsicht
[email protected]

Weitere Informationen

Im Rahmen vergangener Informationsveranstaltungen wurden Fragen zur Anwendung gesetzlicher Bestimmungen beantwortet und Auskunft zur Verwaltungspraxis gegeben. Die Unterlagen finden Sie bitte hier:

MAR Forum Teil 1 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 619,8 KB, Sprache: Deutsch) MAR Forum Teil 2 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 691,2 KB, Sprache: Deutsch) Anerkenntnis nach Art. 18 Abs. 2 MAR (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 89,3 KB, Sprache: Deutsch)