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Betriebliche Kollektivversicherung

Die betriebliche Kollektivversicherung ist eine Form der Altersvorsorge in Österreich. Die Rahmenbedingungen und die Funktionsweise der betrieblichen Kollektivversicherung werden hier in ihren Grundzügen dargestellt.

Hier finden Sie Informationen zu:

Das österreichische Pensionssystem ist auf drei Säulen aufgebaut

  1. die staatliche
  2. die betriebliche und
  3. die private Altersvorsorge

Die betriebliche Kollektivversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge.

Ein Versicherungsvertrag der betrieblichen Kollektivversicherung kann von einem Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer auf Basis einer Betriebsvereinbarung, eines Kollektivvertrages oder einer Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern abgeschlossen werden.

Die Leistungen aus diesen Versicherungsverträgen sehen eine lebenslange Alterspension und eine Hinterbliebenenversorgung (dh Witwen- bzw. Witwerpension sowie Waisenpension) vor, wobei die Hinterbliebenenversorgung auch temporär sein kann. Zusätzlich kann eine Invaliditätsversorgung vereinbart werden.

Ab 23. September 2005 darf die betriebliche Kollektivversicherung gemäß §§ 93 bis 98 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016), die eine Gruppenrentenversicherung darstellt, von Versicherungsunternehmen angeboten werden. Dabei sind die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen an die der Pensionskassen angeglichen.

Die betriebliche Kollektivversicherung darf nur in Form der klassischen Lebensversicherung betrieben werden, wobei die Abschlusskosten gleichmäßig über die gesamte Prämienzahlungsdauer verteilt werden. Für die Kalkulation wird ein Rechnungszinssatz von höchstens 0,50% gemäß der Höchstzinssatzverordnung verwendet. Zusätzlich erhält der Versicherungsnehmer eine Gewinnbeteiligung, deren Höhe nicht garantiert ist und die in erster Linie vom Veranlagungsergebnis des jeweiligen Versicherungsunternehmens abhängt. Da die Versicherungsunternehmen die Rentenhöhe garantieren, werden die für die Berechnung der Rente verwendeten Sterbetafeln bereits bei Vertragsabschluss garantiert.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer sofort über seine erworbenen Ansprüche verfügen (sofortige Unverfallbarkeit), zum Beispiel indem er diese in der betrieblichen Kollektivversicherung seines alten Arbeitgebers prämienfrei weiterführt oder den Wert dieser Ansprüche (Unverfallbarkeitsbetrag) in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung seines neuen Arbeitgebers überträgt.

Die FMA hält es für wesentlich, dass die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten regelmäßig und umfassend in transparenter Art und Weise informiert werden. Die Mindestinhalte der Informationen an Anwartschafts- und Leistungsberechtigte sind in der Betriebliche Kollektivversicherung Informationspflichtenverordnung (BKV-InfoV) geregelt. Zusätzlich legen die FMA-Mindeststandards vom August 2021 die Informationen an Anwartschaftsberechtigte bei Ausscheiden aus dem Unternehmen vor Eintritt eines Leistungsfalls fest.

Weiterführende Informationen

Recht

Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016)

Höchstzinssatzverordnung (VU-HZV)

Informationspflichtenverordnung (BKV-InfoV)