Beratungsgespräch – diese Grundsätze müssen erfüllt sein!

Als Kunde eines Finanzdienstleisters müssen Sie besonders geschützt und über die Produkte umfassend aufgeklärt werden. Das ist im Wertpapieraufsichtsgesetz festgeschrieben. Das Wertpapieraufsichtsgesetz legt für die Erbringung ihrer Dienstleistungen Verhaltenspflichten („Wohlverhaltensregeln“) fest, die bei vielen Produkten des Kapitalmarktes zu beachten sind.

  • Ihre Interessen als Kunde sind bestmöglich zu wahren
  • Interessenkonflikte sollen vermieden werden. Lässt sich eine Beeinträchtigung des Kundeninteresses nicht vermeiden, hat Ihnen der Finanzdienstleister Art und Ursache des Interessenkonflikts offenzulegen, bevor er Geschäfte für Sie tätigt.
  • Finanzdienstleister brauchen Informationen von Ihnen – nur so können sie Sie beraten. So besteht die Pflicht, ein Kundenprofil zu erstellen, das Ihnen auf Verlangen zu übermitteln ist. Achtung, Finanzdienstleister, die folgende Informationen nicht einholen, sind unprofessionell und verstoßen gegen das Gesetz:
    • Angaben über die Erfahrungen und Kenntnisse der Kunden in Geschäften, die Gegenstand der Finanzdienstleistungen sein sollen.
    • Informationen über die von den Kunden mit diesen Geschäften verfolgten Ziele
    • Angaben über die finanziellen Verhältnisse der Kunden
  • Sie haben das Recht auf umfassende Information und Risikoaufklärung (zum Beispiel: Eigenschaften und Risiken des konkreten Geschäftes, Kosten, Laufzeiten, Preislimits sowie der Börsestandort)
  • Werbung und Informationsmaterial muss fair sein: Inhalte müssen klar vermittelt werden und dürfen nicht irreführend sein. Sämtliche Marketingmitteilungen und Werbematerialien müssen so präsentiert werden, dass sie eindeutig als Werbung erkannt werden können. Allzu häufiges Auftreten von Finanzdienstleistern in Medien ist noch kein Indiz für Seriosität. Finanzinserate, mit denen explizit Kundengelder gesucht werden, sind grundsätzlich risikobehaftet.

Diese Arten von Anlageberatung gibt es

Tabelle: Anlageberatung
Unabhängige Anlageberatung Abhängige Anlageberatung Beratungsfreies Geschäft Reines Ausführungsgeschäft
Angebot Zu breitem Produkt- und Emittentenangebot verpflichtet Beschränkung auf einzelne Produkte und Emittenten erlaubt Keine Angebotseinschränkungen Keine Angebotseinschränkungen
Finanzierung Kostenpflichtig, kein Erhalt von Provisionen Erhalt von Provisionen durch Kreditinstitut/Emittent zulässig Keine Beratungskosten Keine Beratungskosten
Angemessenheitsprüfung, Eignungsprüfung Ja Ja Ja Nein
Empfehlung des Beraters Ja Ja Nein Nein

Von unabhängiger Anlageberatung spricht man dann, wenn Ihnen ein Vermögensberater eine ausreichend große Palette von Finanzprodukten anbietet. Diese müssen im Hinblick auf die am Markt vorhandenen Arten von Produkten breit gestreut sein. Weiters darf die Auswahl nicht auf nur einen Produktgeber, oder Produktgeber die in enger Verbindung zum Vermögensberater stehen, beschränkt sein.

Gebühren und Provisionen, die Ihr Vermögensberater vom Produktgeber erhält, sind Ihnen weiterzugeben. Das gilt nicht für geringfügige, nicht monetäre Vorteile – diese sind Ihnen jedoch offenzulegen.

Abhängige Anlageberatung bedeutet, dass die angebotene Produktpalette überwiegend Finanzinstrumente enthält, die von Produktgebern emittiert oder angeboten werden, die in enger Verbindung zu Ihrem Vermögensberater stehen.

Ebenso ist – unter Wahrung Ihrer Interessen – die Einbehaltung von Vorteilen zugelassen, die die Qualität der jeweiligen Dienstleistung verbessern. Die Existenz, Art und der Betrag der qualitätssteigernd verwendeten Zuwendungen ist Ihnen offenzulegen.

Beim beratungsfreien Geschäft wird überprüft, ob Sie mit Ihren persönlichen Kenntnissen und Erfahrungen das Finanzinstrument und seine Risiken verstehen. Fällt die Überprüfung negativ aus, so müssen Sie gewarnt werden. Dies kann auch in standardisierter Form geschehen.

Beim beratungsfreien Geschäft wird nicht überprüft, ob das Produkt zu Ihrer finanziellen oder persönlichen Situation passt, oder Ihren Anlagezielen entspricht.

Ihre Anlageentscheidung beruht im Gegensatz zum Beratungsgeschäft nicht auf einer persönlichen Anlageempfehlung des Dienstleisters.

Unter Dienstleistungen im Rahmen des beratungsfreien Geschäfts sind daher jene zu verstehen:

  • bei denen das Kreditinstitut allgemeine Informationen (produktspezifische, anlagegerechte Information) erteilt und/oder
  • bei denen der Kunde seinen Anlagewunsch bereits exakt spezifiziert und
  • seitens der Bank keine persönliche Empfehlung erfolgt.

Beratungsfreie Geschäfte können beispielsweise im Rahmen von:

  • Ordererteilung via Telekommunikation,
  • Online-Banking,
  • Discount Brokerage, oder
  • Ordererteilung in der Filiale erbracht werden.

Das reine Ausführungsgeschäft umfasst die Ausführung von Aufträgen auf Ihre explizite Veranlassung hin. Es können nur Transaktionen in Zusammenhang mit nicht komplexen Finanzinstrumenten durchgeführt werden.

Die Einholung von kundenbezogenen Informationen ist dabei nicht erforderlich. Zudem wird Ihre Anlageentscheidung vom Vermögensberater nicht überprüft. Sie müssen jedoch über das geringere Schutzniveau des reinen Ausführungsgeschäfts – zumindest in standardisierter Form – informiert werden.

Das Beratungsgespräch – ein Leitfaden

Haben Sie sich für eine Anlageberatung entschieden, gilt das folgende:

  • Der/die Berater/in muss offen legen, für welches Unternehmen er/sie tätig wird, und wo das Unternehmen konzessioniert und beaufsichtigt wird.
  • Die Beratung muss auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmt sein: Es gilt der Grundsatz: „Die richtige Anlageform für den richtigen Kunden“. Weicht der Anlagewunsch maßgeblich von Ihren Anlagezielen und Ihrer Risikobereitschaft ab, müssen Sie darüber aufgeklärt werden und schriftlich zustimmen!
  • Die Beratung muss Sie auf alle Risiken der Anlageform hinweisen, zum Beispiel allgemeine Risiken wie Zinstrends, oder spezielle Risiken wie Laufzeit.
  • Sie müssen durch das Beratungsgespräch in der Lage sein, die Auswirkungen Ihrer Anlageentscheidung vollständig zu überblicken.
  • Der Berater ist verpflichtet, Sie beim Beratungsgespräch vollständig, verständlich und korrekt zu informieren.
  • Bei jeder Empfehlung muss eine sogenannte Geeignetheitserklärung (= den Präferenzen und Bedürfnissen des Kunden entsprechend) erstellt werden. Der Vertrag über das empfohlene Geschäft darf erst abgeschlossen werden, wenn Ihnen die Geeignetheitserklärung übermittelt wurde.
  • Bei jeder Empfehlung muss ein Kostenausweis erstellt werden, welcher sämtliche Kosten und Informationen zu Zahlungsmodalitäten enthält. Dieser muss Ihnen ausgehändigt werden.

Überlegen Sie, welche Fragen Sie im Beratungsgespräch klären möchten, zum Beispiel:

  • Wie hoch ist das Risiko eines Verlustes bei dieser Veranlagung?
  • Wie ist die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Emittenten?
  • Wird das Wertpapier an einer Börse gehandelt?
  • Wie rasch kann im Bedarfsfall über die Anlagewerte verfügt werden?
  • Muss bei einem vorzeitigen Verkauf des Papiers mit zusätzlichen Spesen oder gar einer Reduzierung des Gewinns gerechnet werden?
  • Ist eine vorzeitige Kündigung möglich?
  • Können sich aus der Investition Nachschussverpflichtungen ergeben?
  • Im Falle eines Prospekts: Handelt es um einen Pflichtprospekt nach dem Kapitalmarktgesetz oder nach dem Börsegesetz, der von einem Prospektprüfer oder der FMA geprüft beziehungsweise gebilligt wurde?
  • Bei Kapitalanlagefonds: Wurden Ihnen alle Informationsdokumente (beispielsweise Prospekt, Kundeninformationsdokument, Wesentliche Anlegerinformationen) übergeben? Für Alternative Investmentfonds gibt es ein eigenes Informationsdokument.

Grundsätzlich endet die Beratungspflicht des Kreditinstituts oder der Wertpapierfirma mit Ausführung Ihres Auftrags. Allerdings kann eine sogenannte Nachberatung vereinbart werden. Das bedeutet, dass das Unternehmen eine regelmäßige Eignungsprüfung der empfohlenen Finanzinstrumente vornimmt, und Ihnen einen regelmäßigen Bericht zur Verfügung stellt. Diese Nachberatung muss ausdrücklich mit Ihnen vereinbart werden.

Die FMA veröffentlicht die Bandbreiten für marktübliche Entgelte der Wertpapierfirmen auf ihrer Website.

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