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Konzessionsentzug European American Investment Bank AG (Euram Bank)

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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 13. März 2025 entschieden, der European American Investment Bank AG („Euram Bank“) die Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften zu entziehen. Diese Entscheidung gilt mit 14. März 2025 und ist noch nicht rechtskräftig, da die Möglichkeit zur Erhebung eines Rechtsmittels besteht.

Die Gründe für den Entzug der Konzession waren sowohl die bis zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht behobenen schwerwiegenden Mängel im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung als auch das am 10. Dezember 2024 über die Euram Bank eröffnete und rechtskräftige Konkursverfahren.

Im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM, der gemeinsamen Bankenaufsicht aller Mitgliedstaaten der Eurozone, war die Euram Bank als weniger bedeutendes Kreditinstitut eingestuft, weshalb die direkte laufende Aufsicht bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) lag. Die EZB ist jedoch bei allen Kreditinstituten in der Eurozone für den Konzessionsentzug zuständig, darunter auch für Konzessionen von weniger bedeutenden Kreditinstituten.

Allgemeine Informationen zur Rechtslage bei Erteilung, Rücknahme oder Entzug einer Konzession finden Sie auf der Website der FMA. Zur Euram Bank finden Sie weitere Informationen auch in den Pressemitteilungen der FMA vom 16. Oktober 2024 und vom 6. Dezember 2024.

Aktualisierung

Der Entzug der Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften für die European American Investment Bank AG („Euram Bank“) ist seit 24.05.2025 rechtskräftig, da keine Rechtsmittel erhoben wurden.

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