Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) hat der European American Investment Bank AG (Euram Bank), mit Sitz in 1010 Wien, Schottenring 18, per Mandatsbescheid mit sofortiger Wirkung zur Gänze die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Daraus folgte auch eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten Einlagen, sodass insbesondere keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich sind. Dies hat den Einlagensicherungsfall ausgelöst: Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. hat grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen jedem Einleger dieser Bank einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten Einlagen zu erstatten.
Gedeckte Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen (wie etwa Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten) bis zu einer Höhe von € 100.000 oder Gegenwert in fremder Währung pro Einleger. Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Betrag bis zu € 500.000 erstattet werden. Die Einlagensicherung arbeitet bereits eng mit der Euram Bank zusammen, um die ordnungsgemäße Auszahlung zu organisieren. Die Einlagensicherung muss dabei auch allfällige Geldwäscheprüfungen berücksichtigen.
Betroffene Einleger können sich auch telefonisch an die Einlagensicherung wenden:
Hotline national: 0800 404345
Hotline international: +43 (1) 3589034
Weitere Informationen: https://www.einlagensicherung.at/de/case-eur.php
Die Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie zusätzlich die Bestellung des Rechtsanwalts und Wirtschaftsprüfers MMag. Dr. Gerd Konezny zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) des Kreditinstitutes war zum Schutz der Gläubigerinteressen notwendig. Weder wurde eine für den Fortbetrieb der Bank erforderliche Kapitalerhöhung in der Höhe von mindestens € 25 Millionen beschlossen, noch konnte eine erfolgreiche Selbstabwicklung schlüssig und plausibel dargestellt werden. Die ernste wirtschaftliche Lage der Bank hat dabei im Wesentlichen zwei Ursachen: Erstens die gravierenden Mängel in der Geldwäscheprävention, die das Neugeschäftsverbot erforderlich machen und damit künftige und neue Erträge der Bank bis auf weiteres ausschließen. Zweitens der enorme Wertberichtigungsbedarf im Kreditportfolio, welcher aus der Kreditvergabepraxis der Bank der letzten Jahre resultiert.
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung der Einlagensicherung AUSTRIA zu Euram Bank
- Informationen der Einlagensicherung AUSTRIA für Betroffene
- FMA ordnet bei Euram Bank außerordentliche Hauptversammlung und Abstimmung über Kapitalerhöhung an
- FMA vollstreckt Zwangsstrafe gegen Euram Bank wegen unterlassener Übermittlung des geprüften Jahresabschlusses für 2023
- FMA fordert unter Androhung einer Zwangsstrafe von der Euram Bank die Herstellung des rechtmäßigen Zustands in der Geldwäscheprävention
- FMA stellt Euram-Vorstand vorläufigen Verwalter zur Seite
Rückfragehinweis für Journalisten:
Boris Gröndahl (FMA-Mediensprecher)
Telefon: +43 (1) 249 59-6010
Mobil: +43 676 8824 9995
E-Mail: [email protected]