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FMA-Bericht zum 1. Quartal 2017 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte

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Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligten Prospekte belief sich im 1. Quartal 2017 auf 13, um zwei mehr als im 1. Quartal 2016. Zudem wurden 19 Nachträge gebilligt, was einen Anstieg um sechs Stück verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum bedeutet. Kein Billigungsverfahren wurde eingestellt. Das Bruttoemissionsvolumen im Hinblick auf verzinsliche Wertpapiere österreichischer Emittenten betrug gleichzeitig € 25,14 Milliarden und lag damit um 6,85% unter dem 1. Quartal 2016 (Q1 2016: € 26,99 Milliarden). Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Quartalsbericht der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.

Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien verteilten sich die Billigungsverfahren im 1. Quartal 2017 wie folgt: IPOs, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte 4 (Q1 2016: 1), Wohnbaubanken 1 (Q1 2016: 1), Basisprospekte 4 (Q1 2016: 6) und Anleihen 3 (Q1 2016: 2).

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 1. Quartal 2017 wurden der FMA von Schwesterbehörden 40 Prospekte (Q1 2016: 49) und 263 Nachträge (Q1 2016: 273) notifiziert. Die FMA notifizierte ihrerseits 2 Prospekte (Q1 2016: 5) und 10 Nachträge (Q1 2016: 9).

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 1. Quartal 2017 zwei Verwaltungsstrafen (Q1 2016: 1), brachte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein (Q1 2016: 0) und veröffentlichte eine Sanktion auf der FMA-Website.

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website

Rückfragehinweis für Journalisten

Tiemon Kiesenhofer
+43/(0)1/24959-6010
+43/(0)676/882 49 610

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