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FMA untersagt das Geschäftsmodell im Zusammenhang mit dem Schürfen von Kryptowährungen der INVIA GmbH

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat das Geschäftsmodell der INVIA GmbH mit Sitz in 1010 Wien, Graben 12, die Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Mining von Kryptowährungen anbietet, wegen Verdacht auf unerlaubte Verwaltung eines Alternativen Investmentfonds (AIF) gemäß 60 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs 1 Z 2 AIFMG (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz) mit Verfahrensanordnung untersagt. Das Unternehmen wurde zur Beendigung des unerlaubten Geschäftsbetriebes aufgefordert. Das diesbezügliche Verfahren ist noch anhängig. Bei der INVIA GmbH handelt es sich um kein von der FMA konzessioniertes und beaufsichtigtes Unternehmen. Dies teilt die FMA aufgrund von zahlreichen Verbraucheranfragen mit.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher):

+43/(0)1/24959-6006

+43/(0)676/882 49 516

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