Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Finanzmarktaufsicht Österreichs (FMA) ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1 ) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://fma.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Finanzmarktaufsicht ist bestrebt, ihre Webseite entsprechend der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) anzupassen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Erfolgskriterium 9.1.1.1 (Nicht-Text Inhalt)

  • Der Alternativtext für die Image Map zu „Säulen der Altersvorsorge“ ist nicht aussagekräftig.
  • Die Text-Alternative fehlt bei manchen Videos.

Erfolgskriterium 9.1.4.3 (Kontrast Minimum)

  • In der Infografik zur Altersvorsorge gibt es zu geringe Kontraste zwischen Text und Hintergrund.

Erfolgskriterium 9.2.4.7 (Fokus sichtbar)

  • Der Fokus ist bei der Navigation in Image Maps nicht deutlich sichtbar.

Die FMA hat die Behebung der oben genannten Probleme bereits eingeleitet.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass diese von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Dokumente der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA , EIOPA und ESMA , die nicht im Einflussbereich der Finanzmarktaufsicht liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und nach einer ausführlichen Evaluierung von aussagekräftigen Stichproben durch externe, zertifizierte ExpertInnen für Barrierefreiheit im Web am 04.12.2024 entsprechend aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte und Services auf dieser Webseite werden laufend geprüft, verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit unserer Angebote ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Webseite hindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Bei Mitteilungen und Anregungen per Email verwenden Sie bitte den Betreff „Meldung einer Barriere in der Website fma.gv.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt

Finanzmarktaufsicht
Telefonnummer: (+43) 1 249 59 0
E-Mail: kommunikation(at)fma.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren