Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen einen Geschäftspartner („Business Partner“) einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro gemäß § 94 und § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente verhängt hat. Es wurde Kunden zur Auflösung von Finanzanlagen und Investition in Finanzinstrumente geraten. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 21.05.2026
Die betroffene Person hat Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.