Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Lang & Schwarz AG mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland eine Geldstrafe von 325.500,– Euro wegen Verstößen gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Die Lang & Schwarz AG übt als Komplementärin über die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co KG die Funktion des Market Makers unter anderem auch an der Wiener Börse AG aus und ist in dieser Funktion für die Einhaltung der maßgeblichen Normen verantwortlich. Die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co KG hat durch den Abschluss von 19 fahrlässig zustande gekommenen Scheingeschäften (Crossings) den Tatbestand der Marktmanipulation verwirklicht. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 08.03.2022
Die Lang & Schwarz AG hat gegen das Straferkenntnis der FMA Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.
Aktualisierung vom 29.07.2022
Das BVwG hat das Verfahren hinsichtlich eines der 19 Spruchpunkte wegen Verjährung eingestellt und im Übrigen das Straferkenntnis mit Maßgaben betreffend die Zurechnungsthematik in der Sache bestätigt. Der Beschwerde wurde in der Straffrage insofern Folge gegeben, als die Strafe auf 154.184,- Euro reduziert wurde.
Aktualisierung vom 11.06.2025
Der VwGH hat der Revision der Lang & Schwarz AG teilweise Folge gegeben. Der Revision wurde, soweit sie die Strafe und den Beitrag zu den Kosten des verwaltungsbehördlichen Verfahrens im angefochtenen Erkenntnis des BVwG betrifft, stattgegeben. Ein weiterer der ursprünglich 19 Spruchpunkte wurde wegen bereits eingetretener Verjährung im Zeitpunkt der Erlassung des BVwG-Erkenntnisses eingestellt. Im Übrigen wurde die Revision als unbegründet abgewiesen. Damit hat der VwGH in der Schuldfrage abschließend entschieden.
Aktualisierung vom 01.08.2025
Das BVwG hat die Strafe im zweiten Rechtsgang mit 150.000,- Euro festgesetzt. Die ordentliche Revision wurde ausgeschlossen.